Mit dieser neuen Version wurde den Erfahrungen in der Praxis Rechnung getragen und die Ausführungen für ängstliche Geschäftsinhaber und Wirte erweitert.

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Mund-Nasen-Bedeckung (MNB) und Hausrecht

Eine Analyse von Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. am 16.11.2020

Ladeninhaber und Wirte haben aufgrund von diversen Gerüchten über verdeckte Kontrollen, erhebliche Unsicherheiten, inwieweit sie das Tragen einer MNB von Kunden/Gästen in ihrem Laden/Gasthaus durchsetzen müssen. Fest steht, dass alle diese Gerüchte nicht der Wahrheit entsprechen. Vielmehr gibt die Gleichartigkeit der Vorfälle und die unten stehende Rechtslage, Anlass zur Vermutung, dass diese Gerüchte absichtlich und gezielt gestreut wurden.

Es besteht die Pflicht zum Tragen einer MNB. Diese Verpflichtung trifft den Kunden/Gast allein. § 24 Nr. 5 der mittlerweile 8. Bayerischen Infektionsschutzverordnung sagt: „Ordnungswidrig handelt, wer der Maskenpflicht nicht nachkommt.“ Von einer Verpflichtung des Geschäftsinhabers/Wirts, diese Verpflichtung durchzusetzen ist nirgendwo die Rede.

Gleichwohl hat der Geschäftsinhaber/Wirt (sofern Gasthäuser geöffnet haben) aber ein Schutz- und Hygienekonzept auf Verlangen dem Gesundheitsamt vorzulegen. Dazu gibt es Rahmenkonzepte und darin steht nun eine Verpflichtung zum Gebrauch des Hausrechts, wenn ein Kunde/Gast keine MNB trägt. Auf den Verstoß gegen das Konzept gibt es jedoch nicht pauschal ein Bußgeld, sondern nur für bestimmte Verstöße. Und zu diesen Verstößen gehört eben nicht die Überwachung zum Tragen einer MNB. Sie zahlen auch kein Bußgeld, wenn Sie nicht auf die Maskentragepflicht hinweisen, obwohl es in Ihrem Konzept steht.

Und da gibt es noch § 1 und § 2 Abs. 1 Nr. 8 Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz. Unter anderem darf niemand wegen seiner Weltanschauung oder einer Behinderung benachteiligt werden. Wenn also jemand Ihr Geschäft/Gasthaus betritt und einfach nur behauptet, er müsse keine Maske tragen, müssen Sie das glauben, denn Sie haben keine Möglichkeit den Wahrheitsgehalt zu prüfen. Sie müssen ihn auch ohne Maske bedienen oder Sie riskieren ein Bußgeld.

Es kann auch sein, dass aufgrund der Maske jemand in Ihrem Geschäft/Gasthaus zu Schaden kommt. Kopfschmerzen, Ohnmachtsanfälle, Sehstörungen gab es schon mehrere. Auch Todesfälle durch eine CO2-Vergiftung sind nicht ausgeschlossen. Sollten Sie mit Ihrem Hausrecht Druck auf den Betreffenden ausgeübt haben, eine Maske zu tragen, wird der Staatsanwalt auch gegen Sie ermitteln. Aus haftungs- und strafrechtlichen Gründen ist also durchaus Vorsicht angebracht.

Ergebnis: Ob Ihr Kunde/Gast eine MNB trägt oder nicht, kann Ihnen völlig egal sein.

So, nun kann es aber sein, dass Sie als Geschäftsinhaber/Wirt selbst von der Gefährlichkeit des Virus überzeugt sind. Wenn das der Fall ist, blättern Sie bitte um.

Die Effektivität der Masken

Eine Analyse von Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. am 16.11.2020

Das Virus hat einen Durchmesser von ca. 100 nm (Nanometer). FFP3-Masken, also das Beste, was es gibt, haben Lücken von 600 nm. Das ist, als wollte man Mücken mit einem Maschendrahtzaun abhalten.

Nun wird argumentiert, dass das Virus meist an Aerosole gebunden ist, die wesentlich größer sind (100 nm bis 100.000 nm). Das ist richtig und etwa 10% dieser Aerosole bleiben auch in der Maske hängen. Warum nur 10%? Weil ausgeatmete Luft ja nicht nur durch die Maske geht, sondern vor allem über die seitlichen Lücken zwischen Gesicht und Maske entweicht, wie jede beschlagene Brille beweist. Sitzen Sie also im Bus, blasen Sie ihre Virenfracht genau ihrem Nachbarn ins Gesicht.

Nun wird weiter argumentiert, dass sich Aerosole in einem geschlossenen Raum anreichern und man sich durch eine Maske gegen das Einatmen derselben schützen kann. Hier gilt dasselbe wie oben beschreiben. 10% werden tatsächlich von der Maske aufgenommen und brüten dort vor sich hin. Der Rest erreicht Ihre Lunge. Aber haben diese Aerosole auch die notwendige Virenlast für eine Ansteckung?

Vergessen Sie die Behauptung, dass eine symptomlose Person irgendjemanden anstecken kann. Eine Ansteckung ist nur möglich, wenn die Ausgangsperson eine große Menge an Viren ausstößt. Das kann sie nur, wenn sie eine solche Menge an Viren selbst produziert hat. Und dann ist diese Person krank und hat das Bedürfnis ins Bett zu gehen und nicht auf Partys oder in die Arbeitsstelle/Schule.

Eine erschlagende Mehrheit von Studien stellt deshalb fest, dass die Maske das Infektionsrisiko nicht verringert. Es ist also völlig egal, ob Sie eine Maske tragen oder nicht.

Halt, stimmt so nicht. Die Masken sind sogar schädlich. Wer längere Zeit eine Maske trägt, sammelt darin Viren, Bakterien und Pilze. Ausschläge bei vielen Tausenden von Menschen zeigen dies. Und Rhino-Viren sind wegen der Masken auf dem Vormarsch.

In dem Raum zwischen Maske und Nase/Mund sammelt sich ausgeatmetes CO2, das beim nächsten Atemzug wieder eingeatmet wird. Dadurch erhöht sich die Konzentration von CO2 im Blut und führt zu einer Übersäuerung. Dies kann wieder alle möglichen Symptome, wie z.B. Müdigkeit, Kopfschmerzen, Ohnmacht bis hin zu Herzrhythmusstörungen verursachen. Das Maskentragen ist vor allem für Kinder gefährlich. Wegen des kleineren Lungenvolumens wird im Verhältnis mehr CO2 rückgeatmet, so dass die Übersäuerung noch schneller kommt.

Also: Masken nützen nichts, können aber ziemlichen Schaden anrichten.

Quelle: https://swprs.org/face-masks-evidence/ (Sie können die Sprache deutsch auswählen)